Neuantrag Förderrichtlinie (FRL)Schaf- und Ziegenhaltung (FRL SZH/2021)

Neuantrag Förderrichtlinie (FRL)Schaf- und Ziegenhaltung (FRL SZH/2021) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Neuantrag Förderrichtlinie (FRL)Schaf- und Ziegenhaltung (FRL SZH/2021)

Änderung der Förderrichtlinie (FRL)Schaf- und Ziegenhaltung (FRL SZH/2021)

 

Im September 2025 wurde die Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung (FRL SZH/2021) geändert. Die Anpassung wird zum 1. Januar 2026 wirksam. Was ändert sich bei der Neubeantragung von Vorhaben? 

Die Neuantragstellung für den Verpflichtungszeitraum 01.04.2026 bis 31.03.2031 ist auf ein digitales Antragsverfahren umgestellt. Den Zugang zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). 

 

Antragsschluss ist zwingend der 31.03.2026. 

Danach eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Eine schriftliche Antragstellung ist für Neuanträge für den Verpflichtungszeitraum 01.04.2026 bis 31.03.2031 nicht mehr möglich.

 

Zur Nutzung des digitalen Antragsverfahrens bedarf es entweder eines Bürgerkontos (BundID) oder eines Organisationskontos (Mein Unternehmenskonto – MUK). Bitte schaffen Sie rechtzeitig die Voraussetzung (Erstellung BundID-Konto bzw. MUK) für die digitale Antragstellung. 

 

Weitergehende Informationen finden Sie: Zur BundID auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung und zu MUK auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.

 

 

Was ändert sich für bereits bewilligte Vorhaben?

 

Für Zuwendungsempfänger, die bereits einen Zuwendungsbescheid für den Verpflichtungszeitraum: 

 

01.04.2022 bis 31.03.2027, 

01.04.2023 bis 31.03.2028, 

01.04.2024 bis 31.03.2029, 

01.04.2025 bis 31.03.2030 

 

erhalten haben, bleibt das bisherige Verfahren der schriftlichen Antragstellung jeweils im März des Haltungsjahres weiterhin bestehen. 

 

Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung (FRL SZH/2021) - Förderportal - sachsen.de