Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung
Die im Jahr 2018 eingeführte Stoffstrombilanzverordnung ist mit Wirkung vom 08.07.2025 außer Kraft getreten. Sie enthielt Vorschriften zur Erstellung einer Stoffstrombilanz, in der landwirtschaftliche Betriebe dokumentieren mussten, welche Mengen an Stickstoff und Phosphat in den Betrieb eingebracht bzw. aus dem Betrieb abgeführt wurden.
Unberührt davon bleibt jedoch die Düngeverordnung, die weiterhin in ihrer bisherigen Form gilt und einzuhalten ist.



