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SSZV zum Thema Wolf in das Bundesjagdrecht

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Bild zur Meldung: SSZV zum Thema Wolf in das Bundesjagdrecht

Der Sächsische Schaf- und Ziegenzuchtverband e.V. bezieht Stellung zu dem vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes. Die angestrebte Gesetzesänderung hat das Ziel, bestehende präventive Herdenschutzmaßnahmen um die Möglichkeit der Bejagung als Teil eines umfassenden Bestandsmanagements zu ergänzen. Diese Maßnahme entspricht den Vereinbarungen innerhalb der Koalition der Bundesregierung und findet sowohl in unserem Verband als auch bei den Bundesverbänden VDL und BDZ grundsätzlich Zustimmung.

Allerdings bleiben zahlreiche Fragen offen, die geklärt werden müssen, ehe der Entwurf durch Rechtsverordnung des BMLEH und des Bundesrates in Kraft gesetzt werden kann. Nach der angestrebten Herabstufung des Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“, können, so die Angaben des Bundesministers Rainer, national angepasste Regelungen zum besseren Schutz unserer Weidetiere realisiert werden.
Am 9. Mai 2012 wurde der Wolf in das sächsische Jagdrecht aufgenommen, was mit einer ganzjährigen Schonzeit einherging. Zukünftig ist eine andere Vorgehensweise möglich, um die Weidetierhalter besser vor Verlusten durch den Wolf zu schützen. Doch bleibt die Frage: Wann kommt das Gesetz? Welche Wölfe dürfen geschossen werden? Wie wird der optimale Erhaltungszustand gewahrt? Und vor allem: 
Wird der schadenverursachende Wolf tatsächlich entnommen?

Darüber hinaus wird es weiterhin durch schadenverursachende Wölfe zu Schäden kommen. Wer trägt in dieser neuen Situation die Kosten für diese Schäden? 
Schäfermeister Uwe Wiedmer aus der Lausitz bringt es auf den Punkt: „Der präventive Herdenschutz und die Entschädigung der durch den Wolf verursachten Lasten müssen weiterhin gesichert sein. Auch im Rahmen eines neuen Managementplanes wird der Wolf in der Region präsent bleiben, ebenso wird es eine 100%ige Sicherheit nicht geben. Daher bleibt der Herdenschutz unerlässlich.“ 
Der Sächsische Schaf- und Ziegenzuchtverband e.V. geht davon aus, bei der Einarbeitung der Änderungen in das Sächsische Jagdrecht mit einbezogen zu werden.