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BTV-8-Ausbruch in Sachsen

150 km Restriktionszone um Ausbruchsbestand (Quelle: https://geoviewer.sachsen.de) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: 150 km Restriktionszone um Ausbruchsbestand (Quelle: https://geoviewer.sachsen.de)

Sehr geehrte Verbandsmitglieder,

 

von unserem Tierseuchen Verantwortlichen aus dem SMUL, Herrn Dr. Biereder, wurden wir darüber informiert, dass Zitat:

 

In einem Rinderbestand in Großenhain im Landkreis Meißen wurde am 15.12.2025 die Blauzungenkrankheit (BTV) vom Serotyp 8 amtlich festgestellt. SMS berichtet darüber in einer Pressemitteilung.

Das Virus der Blauzungenkrankheit hat insgesamt 24 bekannte Serotypen (BTV-1 bis BTV-8, BTV-12 usw.), die durch Gnitzen übertragen werden und Rinder, Schafe, Ziegen, Kamele, Hirsche, Giraffen und weitere Arten infizieren können. Die Tierseuche ist keine Zoonose und stellt keine Gefahr für Menschen dar. Der aktive Flugradius der Gnitzen beträgt ca. 5 km. Durch Windverdriftung sind Übertragungen von Distanzen bis 80 km beschrieben worden.

In den letzten beiden Jahren hatte Serotyp 3 für massive Ausbruchsgeschehen in Sachsen und Deutschland gesorgt, Serotyps 8 wurde 2025 bisher nur in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und jetzt in Sachsen festgestellt.

Gegen die genannten Varianten sind Impfungen möglich, wobei diese jeweils spezifische Impfstoffe gegen den jeweiligen Serotyp erfordern.

Um den Ausbruchsbestand im Landkreis Meißen wird eine Handelsrestriktionszone mit einem Radius von 150 km festgelegt. Das Verbringen von empfänglichen Tieren innerhalb Sachsens ist ohne Einschränkungen möglich. Für Tiere, die in andere Länder, EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten verbracht werden sollen, gelten spezielle tierseuchenrechtliche Einschränkungen (Informationen über das jeweilige LÜVA). 

Der Nachweis erfolgte in Meißen, die Restriktionszone beträgt 150 km, damit ist ganz Sachsen innerhalb der Restriktionszone und auch weite Teile angrenzender Bundesländer (siehe Karte im Link der PM).

 

Wir empfehlen die Impfung mit den beiden Blauzungen-Impfstoffen BTVPUR 4-8 und BULTAVO 3.

Für die Veranstaltungen der Eliten 2026, Bundesveranstaltungen mit Verkauf, somit auch für Kölsa 2026 und für die agra 2026 haben die Zuchtleiter auf Ihrer Sitzung im November 2025 eine Impfung empfohlen, bzw. für die Beschickung der Veranstaltungen als verpflichtend beschlossen.

Die Impfung mit dem Kombiimpfstoff 8+4 muss mindestens 60 Tage vor dem Auftrieb erfolgen. Die BTV 3 Impfung aus dem Jahr 2025 muss zum Auftrieb noch in dem 1 Jahresschutz gültig sein.

 

Für die Handelsbeschränkungen gilt in Kurzfassung:

BTV-8 ungeimpfte Tiere können innerhalb von Sachsen verbracht werden, können nach Sachsen eingeführt werden, dürfen aber nicht aus Sachsen verbracht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hanno Franke

Zuchtleiter

 

 

Untenstehend finden Sie die Pressemitteilung des Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum BTV-8-Ausbruch in Sachsen.